Mietverwaltung
Als Eigentümer kann es, wenn man sich selbst nicht in Vollzeit um seine Objekte kümmern kann, schnell überwältigend wirken. Genau dann kann es sehr erleichternd sein, wenn man einen Verwalter an seiner Seite hat, der einem Aufgaben abnimmt. Genau dort kommen wir ins Spiel. Wir unterstützen Sie auf allen Ebenen und übernehmen gern die komplette Verwaltung für Sie. Das kann von reiner Buchhaltung bis hin zur kompletten Verwaltung inkl. Mietermanagement oder sogar, wenn gewünscht, Veräußerung der Immobilie sein.
Unsere
Leistungen
Abnahme
Abnahme und Übergabe von Wohneinheiten bei Mieterwechsel.
Aufträge
Auftragsmanagement inkl. Auftragserteilung und -kontrolle von Handwerker- und Fachfirmen.
Beratung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei allen Fragen rund um die Verwaltung der Verwaltungsobjekte, mit Ausnahme von steuerlichen Belangen.
Besichtigung
Besichtigung des bzw. der zu verwaltenden Objekte in regelmäßigen Abständen. Gleichzeitig erfolgen Kontrollen der Einhaltung der Mieterpflichten sowie die regelmäßige Kontrolle der Instandhaltung des Objektes.
Eigentümer
Erstellung jährlicher Abrechnungen, welche alle Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungsobjektes bzw. der Verwaltungsobjekte enthalten.
Kontoführung
Einrichtung und Führung eines Verwalterkontos, auf dem alle Zahlungen der Mieter eingehen und von dem alle das Verwalterobjekt betreffende Ausgaben getätigt werden. Selbstverständlich erhält der Eigentümer auf Wunsch die Online-Zugangsdaten, so dass der Einblick auf die Objektkonten jederzeit gewährt ist.
Mietkaution
Einziehung und auf Wunsch Anlegen von Mietkautionen auf Sparkonten des Auftraggebers oder Aufbewahrung von Bankbürgschaften und Kautionssparbüchern.
Mieterhöhung
Berechnung und Durchsetzung von Mieterhöhung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen.
Nebenkosten
Jährliche Abrechnung aller umlagefähigen Nebenkosten.
Schriftverkehr
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern.
Überwachung
Kontrolle des Eingangs der Miet- und Nebenkostenvorauszahlung der Mieter, unverzügliche Abmahnung etwaiger Zahlungsrückstände, Kündigung bestehender Mietverträge und ggf. die Herbeiführung der Räumung der jeweiligen Wohneinheit in Absprache mit dem Eigentümer.
Vermietung
Vermietung freier und frei werdender Wohneinheiten durch die Hausverwaltung, Abschluss von Mietverträgen im Namen des Eigentümers. Hierbei ist zu beachten, dass der Eigentümer die Provision in Höhe von max. 2 Kaltmieten zu tragen hat.
Verträge
Abschluss, Prüfung und Kündigung von Lieferanten-, Wartungs-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen.
Wartung
Abschluss notwendiger Wartungsverträge.
Zahlungsverkehr
Zahlung aller das Grundstück betreffenden Ausgaben.