Mietverwaltung


Als Eigentümer kann es, wenn man sich selbst nicht in Vollzeit um seine Objekte kümmern kann, schnell überwältigend wirken. Genau dann kann es sehr erleichternd sein, wenn man einen Verwalter an seiner Seite hat, der einem Aufgaben abnimmt. Genau dort kommen wir ins Spiel. Wir unterstützen Sie auf allen Ebenen und übernehmen gern die komplette Verwaltung für Sie. Das kann von reiner Buchhaltung bis hin zur kompletten Verwaltung inkl. Mietermanagement oder sogar, wenn gewünscht, Veräußerung der Immobilie sein. 


Unsere 
Leistungen

Abnahme

Abnahme und Übergabe von Wohneinheiten bei Mieterwechsel.

Aufträge

Auftragsmanagement inkl. Auftragserteilung und -kontrolle von Handwerker- und Fachfirmen.

Beratung

Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei allen Fragen rund um die Verwaltung der Verwaltungsobjekte, mit Ausnahme von steuerlichen Belangen.

Besichtigung

Besichtigung des bzw. der zu verwaltenden Objekte in regelmäßigen Abständen. Gleichzeitig erfolgen Kontrollen der Einhaltung der Mieter­pflichten sowie die regelmäßige Kontrolle der Instand­haltung des Objektes.

Eigentümer

Erstellung jährlicher Ab­rechnungen, welche alle Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs­objektes bzw. der Verwaltungsobjekte enthalten.

Kontoführung

Einrichtung und Führung eines Verwalterkontos, auf dem alle Zahlungen der Mieter eingehen und von dem alle das Verwalterobjekt betreffende Ausgaben getätigt werden. Selbstverständlich erhält der Eigentümer auf Wunsch die Online-Zugangsdaten, so dass der Einblick auf die Objektkonten jederzeit gewährt ist.

Mietkaution

Einziehung und auf Wunsch Anlegen von Mietkautionen auf Sparkonten des Auftraggebers oder Aufbewahrung von Bank­bürg­schaften und Kautions­sparbüchern.

Mieterhöhung

Berechnung und Durchsetzung von Mieterhöhung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen.

Nebenkosten

Jährliche Abrechnung aller umlage­fähigen Nebenkosten.

Schriftverkehr

Abwicklung des gesamten Schrift­verkehrs mit den Mietern.

Überwachung

Kontrolle des Eingangs der Miet- und Nebenkostenvorauszahlung der Mieter, unverzügliche Abmahnung etwaiger Zahlungsrückstände, Kündigung bestehender Mietverträge und ggf. die Herbeiführung der Räumung der jeweiligen Wohneinheit in Absprache mit dem Eigentümer.

Vermietung

Vermietung freier und frei werdender Wohneinheiten durch die Hausverwaltung, Ab­schluss von Mietverträgen im Namen des Eigentümers. Hierbei ist zu beachten, dass der Eigentümer die Provision in Höhe von max. 2 Kaltmieten zu tragen hat.

Verträge

Abschluss, Prüfung und Kündigung von Lieferanten-, Wartungs-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen. 

Wartung

Abschluss notwendiger Wartungsverträge.

Zahlungsverkehr

Zahlung aller das Grundstück betreffenden Ausgaben.