Sondereigentumsverwaltung
Was zählt bei einer Immobilie zu Sonder- und was zu Gemeinschaftseigentum? Bei diesen Fragen kann man sich schell verlieren. Als Verwalter unterstützen wir gern und übernehmen für Sie die Einordnung sowohl bei der Unterscheidung einzelner Eigentumsarten als auch, wenn gewünscht, bei der gesamten Verwaltung des Objekts.
Unsere
Leistungen
Abnahme
Abnahme und Übergabe von Wohneinheiten bei Mieterwechsel
Abrechnung
Jährliche Abrechnung aller umlagefähigen Nebenkosten
Aufträge
Auftragsmanagement inkl. Auftragserteilung und -kontrolle von Handwerker- und Fachfirmen
Beratung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei allen Fragen rund um die Verwaltung der Verwaltungsobjekte, mit Ausnahme von steuerlichen Belangen.
Besichtigung
Besichtigung des bzw. der zu verwaltenden Objekte in regelmäßigen Abständen. Gleichzeitig erfolgen Kontrollen der Einhaltung der Mieterpflichten sowie die regelmäßige Kontrolle der Instandhaltung des Objektes
Mieterhöhung
Berechnung und Durchsetzung von Mieterhöhung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen.
Mietkaution
Einziehung und auf Wunsch Anlegen von Mietkautionen auf Sparkonten des Auftraggebers oder Aufbewahrung von Bankbürgschaften und Kautionssparbüchern
Schriftverkehr
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern
Überwachung
Kontrolle des Eingangs der Miet- und Nebenkostenvorauszahlung der Mieter, unverzügliche Abmahnung etwaiger Zahlungsrückstände, Kündigung bestehender Mietverträge und ggf. die Herbeiführung der Räumung der jeweiligen Wohneinheit in Absprache mit dem Eigentümer
Vermietung
Vermietung freier und frei werdender Wohneinheiten durch die Hausverwaltung, Abschluss von Mietverträgen im Namen des Eigentümers. Hierbei ist zu beachten, dass der Eigentümer die Provision in Höhe von max. 2 Kaltmieten zu tragen hat.