Sondereigentumsverwaltung


Was zählt bei einer Immobilie zu Sonder- und was zu Gemeinschaftseigentum? Bei diesen Fragen kann man sich schell verlieren. Als Verwalter unterstützen wir gern und übernehmen  für Sie die Einordnung sowohl bei der Unterscheidung einzelner Eigentumsarten als auch, wenn gewünscht, bei der gesamten Verwaltung des Objekts.


Unsere 
Leistungen

Abnahme

Abnahme und Übergabe von Wohneinheiten bei Mieterwechsel 

Abrechnung

Jährliche Abrechnung aller umlage­fähigen Nebenkosten

Aufträge

Auftragsmanagement inkl. Auftragserteilung und -kontrolle von Handwerker- und Fachfirmen

Beratung

Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei allen Fragen rund um die Verwaltung der Verwaltungsobjekte, mit Ausnahme von steuerlichen Belangen.

Besichtigung

Besichtigung des bzw. der zu verwaltenden Objekte in regelmäßigen Abständen. Gleichzeitig erfolgen Kontrollen der Einhaltung der Mieter­pflichten sowie die regelmäßige Kontrolle der Instand­haltung des Objektes 

Mieterhöhung

Berechnung und Durchsetzung von Mieterhöhung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen.

Mietkaution

Einziehung und auf Wunsch Anlegen von Mietkautionen auf Sparkonten des Auftraggebers oder Aufbewahrung von Bank­bürg­schaften und Kautions­sparbüchern 

Schriftverkehr

Abwicklung des gesamten Schrift­verkehrs mit den Mietern

Überwachung

Kontrolle des Eingangs der Miet- und Nebenkostenvorauszahlung der Mieter, unverzügliche Abmahnung etwaiger Zahlungsrückstände, Kündigung bestehender Mietverträge und ggf. die Herbeiführung der Räumung der jeweiligen Wohneinheit in Absprache mit dem Eigentümer

Vermietung

Vermietung freier und frei werdender Wohneinheiten durch die Hausverwaltung, Ab­schluss von Mietverträgen im Namen des Eigentümers. Hierbei ist zu beachten, dass der Eigentümer die Provision in Höhe von max. 2 Kaltmieten zu tragen hat.